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Bikeverbot im Kanton Bern > Alle Waldwege werden für Mountainbiker gesperrt!
#11
Vorschlag:
Äußert eurem Unmut auch gegenüber den zuständigen Stellen

Ich hab mal eine Mail an verschiedene Ansprechpartner verschickt. Vielleicht kann der Text ja als Anregung dienen (ich würde den Text aber nicht wortwörtlich übernehmen, besser eine individuelle Note rein bringen).

Meine Mail ging an:
consultation@vol.be.ch, stadtkanzlei@bern.ch, stadtkanzlei@thun.ch, sekretariat@svp-bern.ch, sekretariat@spbe.ch, sekretariat@gruenebern.ch, kraehenbuehl@bdp.info, info@evp-be.ch, be@grunliberale.ch, info@fdp-be.ch

Die Anschriften hab ich dem Link von RedOrbiter entnommen - da sind noch viele andere Adressen enthalten (wohl alle, die im Verfahren offiziell angehört werden). Und die würden sicherlich auch noch gerne Mails im o.a. Sinne empfangen.

Also: Bewegt euch, die Entscheidungsträger warten auf unsere Mails ;-).
Gemeinsam können wir vielleicht etwas bewirken - hoffe ich zumindest mal

Schöne Grüße

------------> cut here <---------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus der Presse/Internet haben wir erfahren, dass im Rahmen der Änderung des Kantonalen Waldgesetzes viele Mountainbike-Strecken, die bislang befahren werden durften, demnächst dann nicht mehr befahren werden dürfen. Der Grund sei, dass es vermehrt zu Störungen zwischen Wanderern, Reitern und Mountainbikern gekommen sei. Zu dieser Aussage möchten wir bemerken, dass wir nicht diesen Eindruck haben.

Vielmehr erscheint uns - aufgrund eigener Erfahrungen - das Gegenteil eher der Fall zu sein: Wanderer und Radfahrer tolerieren und achten sich mehr als dies noch vor ein paar Jahren der Fall war (mit Reitern haben wir in der Schweiz noch keine Erfahrungen sammeln können). Wir sind als Mountainbiker in der letzten Zeit überall stets recht positiv aufgenommen worden. Natürlich ist es für uns selbstverständlich, z.B. auf schmalen Abschnitten abzusteigen, so dass andere nicht bedrängt werden. (Natürlich gibt es - wie überall - "schwarze Schafe", so haben auch wir auf Wanderungen vereinzelt forsche Mountainbiker angetroffen; aber das ist nach unseren Erfahrungen die absolute Ausnahme!).

Nun, wie dem auch sei:

Sollten die weitgehenden Fahrverbote tatsächlich im Kanton Bern eingeführt werden, würde Ihre schöne Ferienregion für uns doch leider sehr an Wert verlieren und wir müssten uns wohl oder übel mehr nach anderen Reisezielen hin orientieren. Das fänden wir sehr schade, da uns Ihre Region besonders gut gefällt.

Und denken Sie bitte nicht, dass wir nörgelnde Querulanten seien. Da denken sicherlich viele andere ähnlich, haben sich nur noch nicht zu Wort gemeldet, etwa weil das Schreiben zu aufwändig erscheint, der Sachverhalt noch nicht gekannt ist ...

Die Schweiz ist ein prachtvolles Reiseland und wir würden gerne die ausgezeichnete Freundlichkeit und Gastfreundschaft in der gesamten Schweiz weiter genießen können und hoffen, dass es nicht zu den Einschränkungen im derzeit geplanten Umfang kommt.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich in diesem Sinne für die Schweiz und den Tourismus einsetzen würden!

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

------------> cut here <---------------------
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#12
Als spitzfindiger noch-nicht-aber-bald Schweizer stell ich mir die Frage:
Ist biken auf Singletrails oberhalb der Baumgrenze legal? Dort ist ja kein "Wald" zu finden...
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#13
Ich finde es auch problematisch Reiten mit Biken zu vergleichen. Mal abgesehen dass Pferde deutlich mehr Spuren hinterlassen als Mountainbike Reifen traue ich mich persoenlich nur mit einem Sicherheitsabstand an einem Pferd vorbei.

Ein Reiter wird bei wanderndem Gegenverkehr wohl kaum in der Lage sein abzusteigen und sich mal kurz an den Wegrand zu stellen um den Fussgaengern Vortritt zu gewaehren, wie es z.B. der Verhaltenskodex vom deutschen Verein DIMB fuer Mountainbiker vorsieht.
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#14
Hallo,

den Vorschlag finde ich gut. Wir (einige Biker aus der Region Basel) verfassen gerade ein Schreiben. Allerdings haben wir keinerlei Erfahrung mit der Handhabung von Gesetztestexten. Ich kann unser Schreiben später gerne hier ins Forum stellen. Falls jemand ein überzeugenderes Schreiben aufsetzt nehmen wirs' gerne an. Bis März ist ja noch etwas Zeit ... .

Gempen (neu hier im Forum :-) )

(23.01.2012, 14:15)RedOrbiter schrieb: @icewather
Danke, dafür dass Du deine persönlichen Kontakte aktivierst für unsere Sache.
Ich hoffe und denke, genau so was kann sehr viel bringen gegen das geplante Berner Bikeverbot.

Eine sinnvolle und begründetet Stellungnahme zur Berner Vernehmlassung muss das/unser Ziel sein.
1. Zuerst mal alle Gründe gegen das Bikeverbot zusammentragen
2. dann eine korrekt ausformulierte Stellungnahme zur Vernehmlassung verfassen.
3. Die Stellungnahme bis zum 2.März absenden

cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch

Antworten
#15
(27.01.2012, 00:08)Gempen schrieb: Hallo,

den Vorschlag finde ich gut. Wir (einige Biker aus der Region Basel) verfassen gerade ein Schreiben. Allerdings haben wir keinerlei Erfahrung mit der Handhabung von Gesetztestexten. Ich kann unser Schreiben später gerne hier ins Forum stellen. Falls jemand ein überzeugenderes Schreiben aufsetzt nehmen wirs' gerne an. Bis März ist ja noch etwas Zeit ... .

Gempen (neu hier im Forum :-) )

(23.01.2012, 14:15)RedOrbiter schrieb: @icewather
Danke, dafür dass Du deine persönlichen Kontakte aktivierst für unsere Sache.
Ich hoffe und denke, genau so was kann sehr viel bringen gegen das geplante Berner Bikeverbot.

Eine sinnvolle und begründetet Stellungnahme zur Berner Vernehmlassung muss das/unser Ziel sein.
1. Zuerst mal alle Gründe gegen das Bikeverbot zusammentragen
2. dann eine korrekt ausformulierte Stellungnahme zur Vernehmlassung verfassen.
3. Die Stellungnahme bis zum 2.März absenden

cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
Hallo Gempen

Zuerst mal ein freundliches Grüezi hier im Trail.ch Forum.
Danke für dein Angebot. Thumbsup
Freue mich auf Euer Schreiben/Brief hier, gegen dass Berner Bikeverbot.
Du kannst es natürlich gerne hier rein schreiben. Dann kann man eventuelle Änderungen/Verbesserungen diskutieren (wenn überhaupt nötig).
Dein Schreiben kann dann für andere Mountainbiker und Bike interessierte Kreise wiederum als Idee und Vorlage dienen.
Je mehr Biker sich engagieren, desto besser.

Äusserst wichtig finde ich auch, dass man auch die politischen Parteien im Kanton Bern mit unserem Anliegen zum geplanten Bikeverbot anschreibt. Diese politischen Parteien sitzen an den Schaltstellen der Macht und entscheiden dann später auch im Berner Parlament. Zudem, und ganz wichtig, diese politischen Parteien geben gewöhnlich auch eine Stellungnahme zur Vernehmlassung eines Gesetztes ab. Hier gilt es diese Stellungnahmen der politischen Parteien mit unserem Anliegen zu konfrontieren und zu sensibilisieren. Wenn sich die politischen Parteien zu unseren Gunsten in Ihren Stellungnahmen zum fraglichen Artikel 22 äussern würden, wäre schon sehr sehr viel bewirkt.
>>Eine Sammlung der Email Adressen der politischen Parteien sind von Genussradler im Beitrag Nr.11 weiter oben zu finden.

cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
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#16
Thumbsup 
Jetzt hat auch der (etwas träge) Radverband von Swiss Cycling (Schweizerischer Radfahrer-Bund SRB) gemerkt das da etwas böses im Busch ist gegen die Mountainbiker im Kanton Bern. Aber besser jetzt als nie...

Hier kannst du dich eintragen bei der Swiss Cycling Online Petition gegen das Bikeverbot im Kanton Bern:

Link: Online-Petition gegen Bikeverbot im Kanton Bern
http://swiss-cycling.ch/de/news/1761-onl...bern-.html


Zwischenresultat heute seit dem Start am 8.2.12
Schon über 6200 Personen haben sich online in die Petition von Swiss Cycling eingetragen, und das innerhalb von nur 3 Tagen!
>> Einfach obigen Link anklicken und dort eintragen!

Diese Online Petition wird dann zusammen mit der Stellungnahme von Swiss Cycling zum Berner Waldgesetz eingereicht.
Bei der Petition kann man sich bis zum 26.Februar 2012 eintragen.


Dazu in den News von Swiss Cycling:
"Swiss Cycling will Mountainbiken vor der Illegalität bewahren."
http://swiss-cycling.ch/de/news/1763-mou...ahren.html

cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
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#17
Evil 
Hallo Bikefreunde,
als ich diese Nachricht gelesen habe,war ich wirklich entsetzt!!!Evil
Ich bin es immer noch,ich bin vor vielen Jahren zum ersten Mal in die schöne Schweiz,
zum Biken gekommen.Nachdem ich in Österreich ähnliche Probleme hatte,drehte ich Österreich
den Rücken und ging nach Graubünden,nach Scoul,und bin dort jedes Jahr zwei mal.
Es gibt so gut wie keine Probleme mit Behörden,Wanderern,und oder Anwohnern.
Alles perfekt,ich hoffe dieses Gesetz schwappt nicht nach Graubünden rüber!!!
"" Wo soll ich dann Biken?? ""
Ich bitte Euch,tut alles dagegen was möglich ist!!!!
Ich selbst würde Euch gerne unterstützen,lebe in Berlin,und da ist nicht so leicht??!!
Aber erst mal bleibe ich Graubünden treu,der nächste Bikeurlaub ist schon gebucht!!!!!!!!!!
Kann es kaum erwarten!!!!!

Gruß an Alle,
kubu1955
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#18
Was ist eigentlich mit "Konflikt" bei diesem Thema (Biker, Wanderer, Reiter etc.) gemeint? Und wer erfährt davon und was sind die Auswirkungen? Die Bevölkerung der Welt wächst nun mal. Da wird das Konfliktpotential bestimmt nicht kleiner. Es kann durch solche Gesetzesbestimmungen nur verlagert werden.
Oder eben, weil sich von jeder "Konfliktpartei" plötzlich soviele im selben Gebiet bewegen, wird die Toleranz und damit Akzeptanz grösser. An Pferden fährt man nun einfach mal nicht mit horrendem Tempo von hinten vorbei, und so fort. Ausserdem gehe ich mal davon aus, dass wenn es um Naturschutz geht, besonders diese Personengruppe, die man einschränken will, sich gerne in der Natur bewegen, aber wissentlich keinen Schaden anrichten wollen. Sind also Gebiete zur Erholung der Flora gesperrt, denn betrete/befahre ich sich auch nicht. Soviel Respekt sollte schon vorhanden sein.
Vielleicht habe ich mich noch nicht genug über die Texte zur Gesetzesänderung her gemacht, aber aus welcher Feder (Personen, Interessengruppen etc.) und welchem Beweggrund entstammt der angepasste Artikel?

Mir fehlt hier einfach das Verständnis, es steckt vielleicht mehr dahinter, wie ich erkenne. Aber mit den Massnahmen (20'000.-) ist doch über das Ziel hinausgeschossen!

Ach, und wie weiss ich eigentlich, dass ich als Outlaw auf meiner Querfeldein-Tour plötzlich auf Bernischem Boden bike? Stehen auf Kantonsgrenze Hinweistafeln?
Antworten
#19
Hallo Liebe Leute!
Heut bin ich zufälligerweise auf dies Thema gestossen.
Ich verfasste ein Anschreiben, dass soeben meinen Mailaccount verlassen hat.

An:
Volkswirtschaftsdirektion des Kanton Bern
Rechtsabteilung
Münsterplatz 3a
3011 Bern

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Bestürzung lese ich, dass es im Kanton Bern eine Gesetzesinitiative gibt, die unter dem Artikel 20 das befahren von Waldwegen unter Strafe stellt.

Ich habe dies zur Kenntnis genommen und werde, sofern dies in Kraft treten sollte, meinen Urlaub, den ich im Berner Oberland machen wollte stornieren und wieder nach Graubünden fahren.

Begründung:

Die im Kommentar erwähnten Schwierigkeiten zwischen Wanderen und Radfahrern oder Reitern mögen zunehmen. DIes kann zum einen an der Klagewut der vermeintlich Geschädigten liegen, aber auch daran, dass es überhaupt wargenommen wird.Eine echte Häufung müsste, wenn dies schon als Begründung herhalten soll, auch beziffert werden. Dies fehlt in den von mir gefundenen Schriftstücken vollkommen.

Hier ist nicht nur aus meiner persönlichen Sicht nachzuarbeiten und eben dies zu belegen, um nicht einen Fehlschuss zu unternehmen.

(Quelle:http://www.be.ch...)

Weiterhin muss ich hier anmerken, dass es richtig ist, dass Pferde, die auf schlechten und nassen Wegen bewegt werden, Schäden hinterlassen, die länger zum abheilen brauchen, als die von Fahrrädern. Pferde sollten also grundsätzlich erwähnt werden, der Beweis das dies auch durch Fahrräder geschieht, fehlt, sicher nicht nur in der Schweiz und rührt vom Hörensagen.Auch hier fehlt, und das ist ein erheblicher Mangel der Initiative, der Beweis. Das fehlen eben einer genaueren Untersuchung erscheint schonals solch eklatanter Mangel, das die Gesetzmäßigkeit per se schon in Frage zu stellen ist.

Richtig vielmehr ist, dass durch Waldrodungsmaschinen (Twister), die auch als Ketten- oder Halbketten oder mit Traktorbereifung im Wald eingesetzt werden, die Schäden um ein vielfaches höher sind, was nicht nur belegbar wäre, sondern auch durch eine einfache Inaugenscheinnahme geschehen könnte. Hier fehlt die Konventionalstrafe gegen die Forstwirte, die um ein vielfaches höher sein müsste, als die maximal angedrohten 20.000 SFr.

Ich kann mich aus der fernen Bundesrepublik hier nur beschweren. Sollte dies in Kraft treten und es tatsächlich zu Bussen gegen Mountainbiker kommen, so wäre hier der Weg für Klagen gegen die unverhältnismäßigkeit der Gesetze zu erwarten und mit SIcherheit erfolgreich. Dies führt im Schluss zur Aushebelung der Gesetze. DIese Möglichkeit besteht sicher auch in der Schweiz.

Sollte ich von Ihnen eine Bestätigung bekommen, dass ich, sofern ich abseits der mit dem PKW befahrbaren Wege mit dem MTB unterwegs bin, mit einer Busse zu rechnen habe, so werde ich nicht nur davon Abstand nehmen, in das Berner Oberland zu fahren, sondern auch allen Freunden und Bekannten Radsportkollegen hiervon abraten.

Ich fahre seit über vierzig Jahren in die Schweiz, zumeist eben ins Berner Oberland. In Graubünden erlebte ich eine vollkommen andere Sichtweise der DInge mit dem Radfahrern. Mir ist heir unverständlich, warum nicht staaatsgebietübergreifend Regeln erstellt werden, sondern nur in Kantonen. Sind denn die Schweizer in Graubünden andere Schweizer als die im Kanton Bern? Fahren die Radfahrer anders? Sicher nicht.Oder doch?

Eine Antwort benötige ich zu folgenden Fragen:

Tritt das Gesetz in Kraft?

Wie hoch ist denn nun eine Busse gegen einen Radfahrer, der einen Verstoß begeht?

Wie sind die Einspruchsregelungen in der Schweiz gege Bussen und Gesetze, die auf unkorrekten Annahmen herrühren?

Ich bedanke mich schon jetzt

(mit Tippfehlern... Wink )
Antworten
#20
Exclamation 
Hallo Riders

Hier noch die Stellungnahme von mir im Namen von Trail.ch zur Vernehmlassung der geplanten Revision vom Kantonalen Berner Waldgesetz (KWaG).

Volkswirtschaftsdirektion des Kanton Bern
Rechtsabteilung
Münsterplatz 3a
3011 Bern

Email: consultation@vol.be.ch schrieb:
[Bild: logo.gif]

2. März 2012

Stellungnahme zur Vernehmlassung der geplanten Revision vom Kantonalen Berner Waldgesetz (KWaG).


Sehr geehrte Damen und Herren

Mit befremden erfahren wir, dass das Kantonale Berner Waldgesetz für uns Radfahrer einschneidend abgeändert werden soll.


Stellungnahme zur VERNEHMLASSUNG KWaG 2012
==========================================

Warum geht es uns?
==================

bisher:
=======
Artikel 22 Abs. 2 des KWaG
Reiten und Radfahren im Wald abseits von WEGEN und besonders bezeichneten Pisten ist verboten.

neu:
====
Artikel 22 Abs. 2 des KWaG
Reiten und Radfahren im Wald abseits von WALDSTRASSEN und besonders bezeichneten Wegen und Pisten ist verboten

Art. 46
Mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich abseits von Waldstrassen und besonders bezeichneten Wegen und Pisten reitet oder Rad fährt,


Im Speziellen geht es um den abgeänderten Artikel 22 Absatz 2 KWaG welcher das befahren von Waldwegen mit Mountainbikes generell verbietet. Im Artikel 22 Abs.2 heisst es neu dass NUR NOCH AUF WALDSTRASSEN gefahren werden darf. Das stösst bei uns auf völliges Unverständnis und ist schlicht nicht akzeptabel.

Bis anhin war nur das Befahren abseits von Waldwegen verboten. Wir denken das war eine vernünftige und sinnvolle Regelung und wurde auch dementsprechend gut befolgt. Jetzt mit dem geänderten Gesetz wird das Befahren von Waldwegen generell verboten.




Was mit diesem Gesetz droht!
============================
Das obige angestrebte faktisch totale Mountainbike-Verbot im Kanton Bern auf Wald Wanderwegen ist aus unserer Sicht katastrophal!
Mountainbiken im Kanton Bern kann man somit vergessen.
Der Mountainbike Sport wird damit im Kanton Bern faktisch für tot erklärt!
Dem Mountainbiken würde im Kanton Bern damit die eigentliche Grundlage entzogen.
Völlig weltfremd und Realität fern wie wir finden.
In der Waldwegbenutzung wird ganz offensichtlich mit völlig unterschiedlichen Ellen gemessen! Von Gleichberechtigung der verschiedenen Waldbenützern auf Wanderwegen überhaupt keine Spur.
Vorgeschoben wird ein vermehrtes Konflikt-Potenzial zwischen den verschiedenen Waldbesuchern welche die Waldwege gemeinsam benützten.
Dazu noch die Zerstörung der Waldwege durch uns Mountainbiker.



Die Begründung:
===============
Zitat aus dem Vortrag zur Vernehmlassung unter Ziffer 4.6 steht:
"Zum Schutz von unbefestigten Waldwegen und zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Waldbenutzerinnen und Waldbenutzern werden Reiten und Radfahren abseits von Waldstrassen eingeschränkt."

Und Erläuterungen zu dem Gesetzes Artikel:
"Artikel 22
Pferde und Fahrräder hinterlassen insbesondere bei nasser und feuchter Witterung oftmals bleibende Beeinträchtigungen auf nicht festen Wegen.
Dies verursacht den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern zusätzliche Unterhaltskosten.“


Hier gilt es objektiv zu bleiben! Für die Natur ist das Vorhandensein eines Weges ohnehin der grösste Eingriff und Schaden.
Die Mountainbiker werden hier zum Sündenbock gemacht. Das ist ungerecht und entspricht schlicht keiner Verhältnismässigkeit.
Zudem wird schlicht ausgeblendet welche enormen Zerstörungen z.B. die tonnenschweren Holz-Erntemaschinen anrichten. Verglichen dazu ist die grösstmögliche Spur eines Fahrradpneu verschwindet klein.


„Zudem nimmt das Konfliktpotenzial zwischen Reitenden und Radfahrenden und anderen Waldbesucherinnen und Waldbesuchern laufend zu. Mit der Änderung von Absatz 2 sollen diese Nutzungen deshalb auf befestigte Waldstrassen beschränkt bleiben. Vorbehalten bleiben besonders bezeichnete Wege und Pisten, welche nach wie vor bewilligt werden können. Im Rahmen dieser Bewilligungspflicht kann auch dem Unterhaltsaufwand Rechnung getragen und Konfliktpotenzial entschärft werden.
Vor dem Hintergrund, dass Reiten und Radfahren besonders mobile und anpassungsfähige Arten der Freizeitausübung sind, wird sich die Begrenzung für die Betroffenen nur punktuell auswirken.
Denn trotz dieser Einschränkung steht Reiterinnen und Reitern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern weiterhin ein grosses Netz an befestigten Waldstrassen und bezeichneten Pisten und Wegen zur Verfügung."


Anmerkung zum obigen Wort „Einschränkung“ – Ehrlicher wäre das Wort „Verboten“ in diesem Zusammenhang zu schreiben!


Unglaublich:
============
Geradezu als Hohn empfinden wir die obige Begründung! Das Verbot werde sich nur punktuell auswirken. Das trifft schlicht und einfach nicht zu, da es generell alle Waldwege (Trails) und alle schmalen Wege im Wald betrifft!
Alle Singletrails im Walde werden unter Strafe (bis 20'000 SFr.) für Mountainbiker als verboten erklärt.
Und genau das macht doch das hauptsächliche Motiv am Mountainbike Sport aus!



Eher das Gegenteil trifft zu:
=============================
Wir Mountainbiker erleben es aber genau umgekehrt. In den letzen Jahren hat sich ein gutes Nebeneinander zwischen den einzelnen Wanderweg Benutzern etabliert. Keine Spur von vermehrten Konflikten! Gemäss unserer Wahrnehmung ist eher das Gegenteil der Fall. Uneinsichtige und kopflose Ausnahmen gibt es aber bei allen Waldbenützern und auf beiden Seiten (gemeint sind hier Wanderer und Biker).
Mit der angedrohten Busse von unglaublichen 20'000 SFr. (Art. 46) wird jeder Mountainbiker faktisch schwer kriminalisiert. Man steht quasi als Schwerverbrecher am Pranger. Es fehlt ganz offensichtlich am gesunden Augenmass beim geplanten ansetzen der Bussenhöhe! Wir sind schlicht nur sprachlos!



Der bessere Weg!
================
Ein gangbarer Weg wäre wohl genau das Gegenteil, nämlich das Mountainbiken generell auf den Wanderwegen ausdrücklich zu erlauben. Der Kanton Graubünden hat genau das erfolgreich vorgemacht!
Mit dieser Lösung müsste man allenfalls nur die konfliktgefährdeten und empfindlichen Wege mit Fahrverbot belegen. Die Akzeptanz und das befolgen solcher Verbote wäre garantiert bedeutend grösser.
Ansonsten findet so ein praxisfremdes Gesetz garantiert keine Akzeptanz. Im Gegenteil, Konflikte werden geradezu provoziert. Damit wird genau das Gegenteil erreicht als gewünscht.
Der Gesundheits- Aspekt ist hier noch gar nicht angesprochen worden.
Ich denke das jeder aktive Mountainbiker der sich im Wald bewegt, ist ein Kranker weniger, welcher der Allgemeinheit zur Last fallen kann! Wenn man dem Mountainbiker die Freude an der freien Bewegung nimmt, erreicht man genau das Gegenteil. Mit einem solchen unsinnigen Gesetz mit generellem Wege Verbot, wird diesem Gesundheits- Aspekt sicherlich nicht Rechnung getragen!



Was bedeutet das für den Berner Tourismus?
==========================================
Das absehbare wegbleiben der Mountainbiker, speziell im wunderschönen Berner Oberland oder im Jura, wird die örtlichen Tourismusindustrie voraussichtlich merklich spüren. Einnahmeausfälle sind garantiert. Die Besuche der Mountainbiker werden ausbleiben. Diese weichen in Mountainbike freundlichere Destinationen ab, wie Graubünden oder das Wallis, oder wandern gar ins Ausland ab.



Trail.ch wer ist das?
Und warum wir eine Stellungnahme abgeben.
--------------------------------------------------------------
Trail.ch ist ein Internet Forum zum Thema Mountainbiken mit Schwerpunkt Biketouren in der ganzen Schweiz. Bei Trail.ch sind über 1500 Mitglieder angemeldet, welche den Mountainbike Sport aktiv betreiben.
Die meisten Mitglieder bei Trail.ch wohnen wohl nicht im Kanton Bern, aber besuchen den Kanton Bern ab und zu, um in der herrlichen Berner Landschaft und Region den Mountainbike Sport zu betreiben.

Warum der Name Trail? Trail ist englisch, und heisst soviel wie schmaler Pfad oder Weg. Und genau darum geht es uns beim Mountainbiken. Mountainbiker sind meistens auf sogenannten Singletrails (schmale Wege oder Pfade) unterwegs.
Und genau diese Wege will der Kanton Bern mit dem geplanten Waldgesetz verbieten.






Freundliche Grüsse
Trail.ch
Unterschrift







PS.
Per Email gesendet am 02.März 2012 an:
consultation@vol.be.ch


Zusätzlich wird diese Stellungnahme per Email als CC-Kopie an folgende Adressen gesendet:
stadtkanzlei@bern.ch
stadtkanzlei@thun.ch
sekretariat@svp-bern.ch
sekretariat@spbe.ch
sekretariat@gruenebern.ch
kraehenbuehl@bdp.info
info@evp-be.ch
be@grunliberale.ch
info@fdp-be.ch

Diese Email ging gestern am 2.März an oben genannte Adressen raus.

Als nächstes wird das geänderte Waldgesetz im Kantonalen Berner Parlament beraten.
Wichtig in diesem Zusammenhang:
Wer Berner Kantons Parlamentarier persönlich kennt oder mit Berner Parteimitgliedern sonst wie zu tun hat, sprecht diese Entscheidungsträger auf dieses geplante Verbot an und bringt unser Mountainbike-Anliegen vor.



cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
Antworten


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