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Helmpflicht - Gesetze / Strafen braucht der Velofahrer - Alt bekannte Salamitaktik
#8
Exclamation 
Ein interessante Meldung aus Bundesbern

Die Verkehrskommission vom Ständerates will keine Velohelm Tragepflicht für unter 14-jährige Kinder einführen.
Die Altersgrenze würde eher kontraproduktiv wirken und ältere Personen glauben machen, sie müssten keine Helme tragen. So ein Argument die Mehrheit.
Die Gegner des Velohelm Obligatoriums erinnerten zudem an die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Auch wurde auf die Entwicklung im Skisport verwiesen, wo viele den Helm freiwillig trügen.



Ich gratuliere der Verkehrskommission vom Ständerat zum Entscheid gegen eine Velohelm Tragepflicht.
Bravo - Hut ab Wink im wahrsten Sinne des Wortes...

---


Sehr interessant dazu die Vernehmlassung des Bundes zu
Via sicura, dem Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr


Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens betreffend Velohelm Obligatorium:
Interessant auch weil zB. mein Kanton dort einmal als Befürworter und einmal als Gegner vom Velohelmobligatiorium aufgeführt wird, obwohl ich nie befragt wurde...! Sad

Vernehmlassung: Frage 19:
Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Kompetenz zur Einführung der Helm-
tragpflicht für Rad Fahrende erhält?


Aufgeführte Gründe die dafür/dagegen sprechen in diesem Vernehmlassungsverfahren
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

Zustimmung:
- Obligatorium ist in vielen Anwendungsbereichen unverhältnismässig. Es braucht viele Ausnahmen, was den Vollzug erschwert.
- Der Veloverkehr wird (eventuell) zurückgehen, was zu weniger Sicherheit der Velofahrer führt. Dies ist mit Fachstellen vorgängig zu klären und muss mit Anreizsystemen verhindert werden.
- Förderung von Eigenverantwortung, Sensibilisierung und finanzielle Anreize des Helmtragens auf freiwilliger Basis sind wichtig.
- Kein Obligatorium für alle. Dies könnte sich kontraproduktiv auswirken, stellt eine Einschränkung der Eigenverantwortung dar und würde onverhältnismässigen Aufwand betreffend Kontrolle und Sanktionierung hervorrufen.
- Obligatorium für alle.
- Der genaue Geltungsbereich (welche Zweiräder) und die Art der Schutzhelme muss geregelt werden.
- Der Nutzen dieser Massnahme wiegt den Eingriff in die persönliche Freiheit auf.
- Zusätzlich muss die Sicherheit von Velofahrern gefördert werden, z.B. mit Velowegen in grossen Städten, 30-er Zonen, getrennten Velowegen entlang grosser Strassen, sicheren Kreuzungen.
- Braucht wohl etwas Zeit, um in der Bevölkerung akzeptiert zu werden. Die Akzeptanz der Rad Fahrenden wird wohl eher gering sein.
- Bei verantwortungsbewussten Menschen wird dies nicht zu einem Rückgang des Velofahrens führen. Damit kann nicht nur grosses menschliches Leid durch irreparable Körperschäden, sondern es können auch enorme materielle Schäden verhindert werden.
- Durchsetzung wird in Frage gestellt, da keine Ausweispflicht für Fahrradfahrer.

Ablehnung:
- Zustimmung wenn nur für Kinder.
- Die Auswirkungen sind unklar.
- Führt zu Abnahme des Veloverkehrs. Folgen: o Einbussen für die Sicherheit der Fahrrad Fahrenden, o Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, o Auswirkungen auf die Umwelt.
- Nicht-Tragen von Velohelmen ist nicht Hauptursache von Unfällen.
- Die Zahl der Kopfverletzungen beim Velofahren werden überbewertet.
- Die Wirkung des Helmes ist geringer als behauptet
- Erhöht und verkompliziert die Polizeiarbeit respektive schwierige Durchsetzung
- Im Alltag nicht umsetzbar und nicht praktikabel, z.B. bei Fahrradverleih, Velotouristen, wenn der Helm vergessen, beschädigt oder nicht richtig getragen wird, für sehr kurze Fahrten, ist zu teuer
- Ist nicht vollziehbar.
- Nicht Kompetenz des Bundesrates, sondern allenfalls in Gesetzgebungsverfahren mit Referendumsmöglichkeit.
- Mit Helm wird gefährlicher gefahren
- Obligatorium könnte gerade bei Kindern und Jugendlichen zu einer kontraproduktiven Ablehnungshaltung führen.
- Es besteht keine Fremdgefährdung beim Nicht-Tragen des Helmes.
- Wird freiwillig schon genügend gemacht.
- Kann zu erhöhter Haftung führen (Rückgriff durch Versicherungen).
- Stellt eine Bevormundung respektive einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Eigenverantwortung dar.
- Weiterhin Präventionskampagnen und Sensibilisierung.
- Wichtiger wäre der Ausbau von baulich getrennten Velowegen.
- Prüfen einer Prämienreduktion der Unfallversicherung beim Helm-Tragen. Wenn dies nicht genügend wirkt, allenfalls in zweitem Schritt Obligatorium.



Vernehmlassung Frage 20:
Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Helmtragpflicht für Kinder bis 14 Jahren einführt?

Aufgeführte Gründe die dafür/dagegen sprechen in diesem Vernehmlassungsverfahren
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

Zustimmung:

- Mit der Altersbeschränkung wird dem Umsteigen auf gefährlichere Fahrzeuge (Mofa) Rechung getragen.
- Wegen entwicklungsbedingten Defiziten sind Kinder gefährdeter und sie können die Eigenverantwortung noch nicht übernehmen.
- Die Akzeptanz dieser Massnahme ist bei den Erwachsenen sehr hoch. Sie trägt dazu bei, menschliches Leid zu verhindern.
- Das Rad fahren wird dadurch nicht unattraktiver.
- Durchsetzung in der Praxis schwierig. Kinder werden erst mit 10 Jahren strafrechtsmündig, weshalb eine Verzeigung davor nicht möglich ist.
- Es ist eine geringe Akzeptanz zu erwarten.
- Der persönliche und örtliche Geltungsbereich sollte auf Verordnungsstufe klar geregelt werden.
- Obligatorium für alle.
- Obligatorium bis 18.
- Obligatorium bis zum Abschluss der Schulpflicht.
- Die Schulleitung kann auch eine Helmpflicht für ihre Schüler auf dem Schulweg einführen.
- Zusätzlich müssen die Erwachsenen mit gutem Vorbild voran gehen.
- Das richtige Helmtragen muss verbreitet werden.
- Der besonderen Unfallgefahr von Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich bei der Planung von Schulwegen und beim Bau von Strassen Rechnung zu tragen.

Ablehnung:

- Wirkt kontraproduktiv wegen Gruppendruck, da Jugendliche nicht zu den "Kindern" gehören wollen, oder wegen fehlender Vorbildfunktion der Erwachsenen.
- Die vom Helm ausgehende Verletzungsgefahr ist grösser als der Nutzen.
- Die Auswirkungen sind unklar.
- Kinder und Erwachsene sollen gleich behandelt werden.
- Helme werden schon heute überdurchschnittlich oft getragen.
- Stellt eine Alibiübung dar und wähnt Kinder in falscher Sicherheit.
- Dies obliegt der Eigenverantwortung der Eltern.
- Führt zu einer Abnahme des Velofahrens bei Kindern respektive zu einem Umsteigen auf weniger sichere und weniger gesunde Verkehrsmittel und die Kinder lernen deshalb nicht mehr, sich sicher im Verkehr zu verhalten. Das Velofahren wird verteuert und erschwert.
- Eine Kürzung der Versicherungsleistungen könnte die Folge sein, wenn kein Helm getragen wird.
- Ist in der Praxis sehr umständlich (z.B. beschädigter, gestohlener Helm, bei Besuchen, Aufbewahrung).
- Durchsetzung schwierig, da jüngere Kinder nicht gebüsst werden können
- Es sollte besser ein Strassenumfeld geschaffen werden, das Unfälle möglichst verhindert und den ganzen Körper der Kinder schützt, z.B. Tempo-30 Zonen und sichere Querungen der Hauptstrassen.
- Andere Massnahmen sind wichtig(er) wie z.B. Ausbildung für Eltern und Kinder, Verkehrssinnbildung, Sensibilisierung für die zentralen Verhaltensregeln im Verkehr, sichere Velos.


cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
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Vekehrskommission ist gegen Velohelm Tragepflicht - von RedOrbiter - 22.02.2011, 13:23

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