06.01.2016, 14:45
Ist dies das Ende vom The Brazilian Trail im Wallis?
Hier eine Email die mich erreichte:
Das Vallon de Réchy im Kanton Wallis ist seit dem 2. September 2015 offiziell unter Schutz gestellt.
Das Hochmoorgebiet "Ar du Tsan" wurde als Naturschutzgebiet eingestuft.
Das hat evtl. auch Konsequenzen für die Mountainbiker.
Das Vallon de Réchy dient als idealer Zugang zur bekannten "The Brazilian Trail" Tour via Ar du Tsan und den Col de Cou.
Ist "The Brazilian" Trail jetzt für Mountainbiker gestorben?
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Vallon de Réchy mit dem Ar du Tsan Hochmoorgebiet vom Kanton Wallis unter Schutz gestellt und folglich für Mountainbikes wahrscheinlich gesperrt.
Aber die eigentlich Abfahrt vom Brazilian Trail vom Col de Cou via Nax nach Grône ist davon eher nicht betroffen und somit legal.
Ich frage mich was ist dort gesperrt, legal, illegal oder im Graubereich?
So dürfte der Zugang auf der westlichen Seite vom Col de Cou, die eigentliche "Brazilian Abfahrts-Seite" im Val d'Herens via Mont-Noble, weiterhin möglich sein und legal.
Wäre irgendwie auch komisch. Denn bei bei der Alp La Combe und bei Chatlet Mont Noble hinauf zum Mont Noble steht diverse Skilift/Wintersportanlagen welche im Winter sicherlich rege genutzt werden...
Da ich aber den Schutz Perimeter nicht kenne und auf die schnelle Websuche auch nicht gefunden habe. kann ich auch komplett falsch liegen.
Ich denke aber auch, dass das Val de Rechy als Aufstiegsstrecke zum Col de Cou resp. zum Brazilian Trail zu nutzen ist irgendwie im rechtlichen Graubereich...
Dabei ist es eigentlich selbstverständlich und Voraussetzung man bleibt streng auf den signalisierten Strassen und Wanderwegen.
Denn:
Bis hinauf zum L'Ar du Tsan geht ja eine normale Alpstrasse, welche von den örtlichen Walliser Älpern mit Ihren Landwirtschafts-Fahrzeugen und Privatautos als Zufahrt zu Ihren Alpen bei L'Ar du Tsan dient. Und die Wanderweg-Strecke vom L'Ar du Tsan hinauf zum Col de Cou muss man als Biker sowieso praktisch alles tragen oder schieben. Wenn man hier auf den Wanderwegen bleibt und das Bike auf dem Rücken trägt, kann dem Bikewanderer wohl niemand etwas verbotenes anhängen? Oder liege ich hier komplett falsch?
Links zum Brazilan:
- Le Nouvellist: Das Vallon de Réchy wird unter Naturschutz gestellt
- Biketour Brazilian Trail
- Fotos vom Brazilan Trail
The Brazilian Trail
Schutzgebiet L'Ar du Tsan im Kanton Wallis - Blick vom Col de Cou hinunter zum Hochmoor L'Ar du Tsan im Vallon du Réchy
Seit 2. September 2015 unter Naturschutz gestellt
Am Rande der Hochmoorebene Ar du Tsan ist auf dem Foto auch die erwähnte Alpstrasse gut erkennbar, die meist im Aufstieg als Zugang zum Brazilian Trail dient.
RedOrbiter
http://www.Trail.ch
Hier eine Email die mich erreichte:
email schrieb:Subject: Vallon_de_Réchy
Hallo
Die Abfahrt "The Brazilian" im Vallon de Réchy ist seit dem 2. September 2015 verboten. Als Tourenvorschlag würde ich das raus nehmen.
http://www.lenouvelliste.ch/articles/val...vtt-480957
Danke.
Das Vallon de Réchy im Kanton Wallis ist seit dem 2. September 2015 offiziell unter Schutz gestellt.
Das Hochmoorgebiet "Ar du Tsan" wurde als Naturschutzgebiet eingestuft.
Das hat evtl. auch Konsequenzen für die Mountainbiker.
Das Vallon de Réchy dient als idealer Zugang zur bekannten "The Brazilian Trail" Tour via Ar du Tsan und den Col de Cou.
Ist "The Brazilian" Trail jetzt für Mountainbiker gestorben?
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Vallon de Réchy mit dem Ar du Tsan Hochmoorgebiet vom Kanton Wallis unter Schutz gestellt und folglich für Mountainbikes wahrscheinlich gesperrt.
Aber die eigentlich Abfahrt vom Brazilian Trail vom Col de Cou via Nax nach Grône ist davon eher nicht betroffen und somit legal.
Ich frage mich was ist dort gesperrt, legal, illegal oder im Graubereich?
So dürfte der Zugang auf der westlichen Seite vom Col de Cou, die eigentliche "Brazilian Abfahrts-Seite" im Val d'Herens via Mont-Noble, weiterhin möglich sein und legal.
Wäre irgendwie auch komisch. Denn bei bei der Alp La Combe und bei Chatlet Mont Noble hinauf zum Mont Noble steht diverse Skilift/Wintersportanlagen welche im Winter sicherlich rege genutzt werden...
Da ich aber den Schutz Perimeter nicht kenne und auf die schnelle Websuche auch nicht gefunden habe. kann ich auch komplett falsch liegen.
Ich denke aber auch, dass das Val de Rechy als Aufstiegsstrecke zum Col de Cou resp. zum Brazilian Trail zu nutzen ist irgendwie im rechtlichen Graubereich...
Dabei ist es eigentlich selbstverständlich und Voraussetzung man bleibt streng auf den signalisierten Strassen und Wanderwegen.
Denn:
Bis hinauf zum L'Ar du Tsan geht ja eine normale Alpstrasse, welche von den örtlichen Walliser Älpern mit Ihren Landwirtschafts-Fahrzeugen und Privatautos als Zufahrt zu Ihren Alpen bei L'Ar du Tsan dient. Und die Wanderweg-Strecke vom L'Ar du Tsan hinauf zum Col de Cou muss man als Biker sowieso praktisch alles tragen oder schieben. Wenn man hier auf den Wanderwegen bleibt und das Bike auf dem Rücken trägt, kann dem Bikewanderer wohl niemand etwas verbotenes anhängen? Oder liege ich hier komplett falsch?
Links zum Brazilan:
- Le Nouvellist: Das Vallon de Réchy wird unter Naturschutz gestellt
- Biketour Brazilian Trail
- Fotos vom Brazilan Trail
The Brazilian Trail
Schutzgebiet L'Ar du Tsan im Kanton Wallis - Blick vom Col de Cou hinunter zum Hochmoor L'Ar du Tsan im Vallon du Réchy
Seit 2. September 2015 unter Naturschutz gestellt
Am Rande der Hochmoorebene Ar du Tsan ist auf dem Foto auch die erwähnte Alpstrasse gut erkennbar, die meist im Aufstieg als Zugang zum Brazilian Trail dient.
RedOrbiter
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